Wir helfen Ihnen gerne ein Testament aufzustellen, damit sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Zudem können Sie uns als neutralen Willensvollstrecker einsetzen.
Wir erstellen gerne für Sie die nötigen Berechnungen und Teilungsvorschläge.
Leider hat der Kantonsrat bei der Gesetzgebung der Erbschaftsteuern vergessen die Eltern ebenfalls steuerfrei einzusetzen, weshalb beim Tode eines Kindes die Eltern nicht steuerfrei sind.
Weitere Informationen zur Erbteilung / Erbfolge
Website www.notariate.zh.ch