Damit Sie mir beim 1. Besuch alle Unterlagen mitbringen sind folgende Papiere durch Sie bereitzustellen.
1. Allgemeine Belege über Einkommen
- Lohnausweise, auch für Nebenerwerbe
- Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Taggelder
- Bescheinigung über Auszahlungen von Renten und Pensionen von AHV / IV und Vorsorgeeinrichtungen
- Bescheinigung über Kapitalauszahlungen von Pensionskassen und Säule 3a
- Lotteriegewinne
Bitte auch Quittungen der abgegebenen Lottoscheine aufbewahren.
Bis zu Fr. 5’000.– Gewinn, können die bezahlten Beträge als Gestehungskosten abgezogen werden. - Erbschaften und Schenkungen die Sie im abgelaufenen Jahr erhalten haben
2. Beiträge an Vorsorgeinrichtungen
- Allfällige Bescheinigungen über Beitragsleistungen an Pensionskassen, falls diese nicht schon im Lohnausweis enthalten sind.
- Allfällige Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a
- Allfällige Bescheinigungen über Lebensversicherungen (Rückkaufswerte)
3. Berufsauslagen
- Eventuelle Belege über Weiterbildungs- und Ausbildungskosten
- Arbeitsort, Autokilometer pro Tag
- Arbeitsort, Billettkosten pro Jahr für Bahn / Bus
- Der Bund hat beschlossen, dass ab dem 1.1.2016 die Fahrtkosten bei den Berufsauslagen nur noch maximal CHF 3’000 betragen dürfen. Beim Kanton Zürich ist ab 1.1.2018 noch ein Abzug von CHF 5’000 erlaubt.
4. Belege für das Wertschriftenverzeichnis und bewegliche Vermögen
- Ausweise über Spar- und Depositenguthaben von Bank und Post, in diesen muss der Saldo, die Zinserträge und allfällige Verrechnungssteuer ersichtlich sein
- Saldierungsabrechnungen von Sparheften, Bankkonti etc.
- Ev. vorhandene Wertschriftenverzeichnisse der Depotbanken
- Abrechnungen von Aktien und Obligationenkäufen und Verkäufen
- Schulden- und Schuldzinsausweise bei Kleinkrediten
- Motorfahrzeuge: Jahrgang, Kaufpreis, bei Occasionen wenn möglich Listenpreis des Neuwagens.
5. Nur für Geschiedene / Getrennte
- Erhaltene oder bezahlte Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Partner für sich und an die Kinder für das Steuerjahr. Mit Angabe der Adresse der Alimentenzahler.
6. Nur für Eigentümer von Liegenschaften / Eigentumswohnungen
- Beleg über die Bewertung Ihrer Liegenschaft durch das Gemeindesteueramt
- Belege über Hypotheken und bezahlte Zinsen
- Belege über Unterhaltskosten, inkl. Gebäudeversicherungen (falls nicht pauschal abgerechnet wird)
- Belege über Liegenschaftserträge
7. Diverses
- Belege über selbstbezahlte Krankheits- und Unfallkosten des Steuerjahres, gemäss Hilfsblatt und Wegleitung zu Punkt 22.1. Die Belege müssen Sie der Steuererklärung beilegen. Es sind also Kopien zu erstellen.
- Belege über Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen. Es ist von Vorteil, wenn Sie bei sich Zuhause schon eine Aufstellung erstellen. Die Belege müssen nicht an das Steueramt mitgegeben werden, dieses kann aber die Belege nachträglich verlangen. Bei Zahlungen über Bank- und PC ist darauf zu achten, dass wirklich die Beträge mit dem Empfänger versehen sind. Spendenbestätigungen beilegen.
- Allfällige Belege über selbstbezahlte Kinderbetreuung an Tagesmüttern und Kinderbetreuungsstätten. Belege sind einzureichen, Maximalabzug ist Fr. 10’100.–
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